TARIFRECHNER
Mit dem Tarifrechner können Sie den voraussichtlichen Elternbeitrag für eine gewünschte Betreuung berechnen. Beachten Sie, dass das Ergebnis der Onlineberechnung unverbindlich ist und sich die ermittelten Kosten auf die Betreuung eines Kindes beziehen. Hier geht es zum Tarifrechner.
Anleitung zum Tarifrechner
Anzahl Kinder: Anzahl Kinder im gleichen Haushalt, für die ein Sorgerecht im Sinne von Art. 296 ff. ZGB besteht sowie mündige Kinder bis zum 25. Altersjahr, wenn sie in Ausbildung sind oder nachweislich eine Unterstützungspflicht besteht, welche die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten überwiegend umfasst.
Steuerbares Einkommen und Vermögen: Steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss neuster rechtskräftiger Steuerveranlagung des Elternteils, welchem die elterliche Obhut zugeteilt ist. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht ein leiblicher Elternteil ist, werden die beiden Steuerveranlagungen erst in die Berechnung einbezogen, wenn der gemeinsame Haushalt mindestens zwei Jahre besteht.
Einkaufssumme in die 2. Säule: Einkaufssumme in die 2. Säule (berufliche Vorsorge) gemäss Ziff. 16.1 der Steuererklärung.
Liegenschaftsabzüge: Liegenschaftsabzüge abzüglich zulässigem Pauschalabzug gemäss Ziff. 6.2. der Steuererklärung.
GEMEINDEBEITRAG (SUBVENTION)
FÜR DIE KINDERBETREUUNG
Für die Fremdbetreuung Ihrer Kinder in Kinderkrippen, Tagesfamilien (Tagesfamilienverein TFZU) und in der Schulergänzenden Betreuung (Hort) können Sie Gemeindebeiträge beantragen
Für die Berechnung eines Gemeindebeitrags ist das Einkommen, das Vermögen und weitere Faktoren der im Haushalt lebenden Personen ausschlaggebend. Die genauen Bestimmungen finden Sie in der KITA-Verordnung und dem Elternbeitragsreglement.
Hier finden Sie den Antrag für Gemeindebeiträge (Subventionen) für Kinderkrippen-/Tagesfamilienplätze.
Hier finden Sie den Antrag für Gemeindebeiträge (Subventionen) für den Schulhort.
So beantragen Sie Gemeindebeiträge:
- Suchen Sie einen Betreuungsplatz.
- Reservieren Sie den Betreuungsplatz provisorisch und informieren Sie den Betreuungsanbieter, dass Sie einen Antrag auf Gemeindebeiträge bei Gemeinde stellen.
- Füllen Sie den Antrag für Gemeindebeiträge (Subventionen) aus uns mailen Sie ihn an diese E-Mail-Adresse oder schicken Sie ihn an Gemeinde Buchs ZH, Abteilung Bildung, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs ZH. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben, melden Sie sich bei der Schulverwaltung unter Tel. 044 847 77 00 oder kommen Sie vorbei.
- Die Abteilung Bildung der Gemeinde Buchs ZH prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob Sie subventionsberechtigt sind.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie subventionsberechtigt sind, werden Sie jährlich aufgefordert Ihre aktuellen Einkommen- und Vermögensverhältnisse offenzulegen, damit Ihr Anspruch auf Gemeindebeiträge Ihren finanziellen Verhältnissen angepasst werden kann. Wir bitten Sie, uns unaufgefordert zu melden, wenn sich unterjährig Einkommensveränderungen von über CHF10'000 ergeben. Sie vermeiden so allfällige Rückforderungen.