Tarifrechner Mit dem Tarifrechner können Sie den voraussichtlichen Elternbeitrag für eine gewünschte Betreuung berechnen. Beachten Sie, dass das Ergebnis der Onlineberechnung unverbindlich ist und dass sich die ermittelten Kosten auf die Betreuung eines Kindes beziehen. Leisten Arbeitgeber Unterstützungsbeiträge an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, werden diese bei der Berechnung allfälliger Subventionen berücksichtigt. Hier geht es zum Tarifrechner. Die KITA-Verordnung und das Elternbeitragsreglement finden Sie hier. Anleitung Anzahl Kinder: Anzahl Kinder im gleichen Haushalt, für die ein Sorgerecht im Sinne von Art. 296 ff. ZGB besteht sowie mündige Kinder bis zum 25. Altersjahr, wenn sie in Ausbildung sind oder nachweislich eine Unterstützungspflicht besteht, welche die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten überwiegend umfasst. Steuerbares Einkommen und Vermögen: Steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss neuster rechtskräftiger Steuerveranlagung des Elternteils, welchem die elterliche Obhut zugeteilt ist. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht ein leiblicher Elternteil ist, werden die beiden Steuerveranlagungen erst in die Berechnung einbezogen, wenn der gemeinsame Haushalt mindestens zwei Jahre besteht. Einkaufssumme in die 2. Säule: Einkaufssumme in die 2. Säule (berufliche Vorsorge) gemäss Ziff. 16.1 der Steuererklärung. Liegenschaftsabzüge: Liegenschaftsabzüge abzüglich zulässigem Pauschalabzug gemäss Ziff. 6.2. der Steuererklärung. |